Für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, gibt es nun einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss
Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
Mit der Corona Hilfe für die Gastronomie lassen sich Maßnahmen für Umbauten, Modernisierungen und Renovierungen finanzieren. Insbesondere sind auch die Kosten für die Umsetzung Ihrer Hygienekonzepte erstattungsfähig und das sogar rückwirkend bis März 2020.
Folgende Bereiche gelten generell als förderfähig: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 20.000 Euro monatlich zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Erstattet werden Kosten, die im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
Nutzen Sie die „Überbrückungshilfe III“ zur Förderung von Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen, z.B. durch:
Wir bitten Sie, die geförderten Maßnahmen der „Überbrückungshilfe III“ vorher mit Ihrem Steuerbüro zu klären.
Bei Fragen dazu kontaktieren sie uns gerne.
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