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Sie benötigen eine Großküche für Ihr Restaurant? Leasen Sie doch einfach!

Nicht jeder Gastronomie-Neugründer hat das Glück, eine voll ausgestattete und voll funktionsfähige Küche vom Vorbesitzer übernehmen zu können. Eine fehlende Küche ist oft das Ende einer möglichen Immobilie – eine Profiküche mit allen notwendigen Geräten kann schnell mehrere (oder viele) Tausende Euro kosten. Je höher der finanzielle Bedarf ist, desto schwieriger ist es, z.B. bei einer Neugründung einen Kredit bei der Bank zu bekommen.

Daher lohnt es sich, sich vor dem Kauf aller Neugeräte über Leasing im Bereich der Gastronomie zu informieren. „Das gewerbliche Küchentechnik-Leasing funktioniert ähnlich wie das PKW-Leasing – der Kaufpreis muss nicht sofort bezahlt werden, sondern man zahlt eine monatliche Rate für einen festen Zeitraum.“ Nach Ablauf der Frist kann das Gerät zum Restwert erworben oder an den Leasingpartner zurückgegeben werden.

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Leasing von Großküchengeräten hat eine Reihe von Vorteilen:

  • Weniger bürokratischer Aufwand: Die Gewerbliche Küchentechnik muss nicht in den benötigten Kredit eingerechnet werden
  • Geleaste Geräte haben keinen bilanziellen Einfluss: Da die monatlichen Leasingzahlungen als Betriebsaufwand gelten, verbessert sich die Eigenkapitalquote
  • Leasingraten sind steuerlich voll absetzbar: Leasing verschafft dem Leasingnehmer einen Steuervorteil
  • Leasing hält Sie wettbewerbsfähig: Da weniger Großinvestitionen anfallen, steht Geld für andere ebenso wichtige Dinge zur Verfügung, die beim Start eines neuen Lebensmittelbetriebs wichtig sind (z.b. Marketing)
  • Es muss keine große Summe gezahlt werden, hingegen gibt es, klar definierte Raten: Das erhöht die Liquidität
  • Leihgeräte „erwirtschaften“ eigene Kosten: da die Geräte direkt an der Umsatzerwirtschaftung beteiligt werden können

Welche Arten von Gastro-Leasing gibt es?

  1. Vollamortisationsleasing

Bei einem Leasingverhältnis mit Vollamortisation beträgt die feste Leasinglaufzeit 40 bis 90 % der regulären Amortisationsdauer. Der Gesamtpreis basiert auf der Leasingrate zuzüglich Mehrwertsteuer – die Raten sind jedoch voll abzugsfähig. Die gesamte Investition wird vollständig durch monatliche Raten gedeckt. Das Leasinggerät wird vom Vermieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer kann das Gerät zurückgegeben und ein neuer „Leasingvertrag“ abgeschlossen werden.

  1. Teilamortations-Leasing

Auch bei einem Leasingverhältnis mit Teilamortisation beträgt die Leasinglaufzeit 40 bis 90 % der Afa-Laufzeit. Die monatlichen Raten fallen jedoch geringer aus, da nicht der gesamte Warenwert berechnet wird, sondern nur ein Teil davon. Der Restbetrag wird nach Ablauf des Mietverhältnisses gezahlt. Auch hier werden die monatlichen Kosten zum Satz zzgl. MwSt. verrechnet und können steuerlich abgesetzt werden. Wie bei einem Leasing mit voller Abschreibung verbleiben die Leasinggegenstände bis zum Ende des Leasingvertrages beim Leasingpartner. Am Ende der Mietzeit zahlt der Mieter in der Regel den Restbetrag und behält die Ausrüstung.

Was bedeutet „Afa-Laufzeit“?

“Afa” steht für “Absetzung für Abnutzung”. Mit der Afa-Tabelle wird die gewöhnlicheNutzungsdauer eines Gutes anhand der Abschreibungstabelle geschätzt. Daraus kann dann die steuerliche Abschreibung berechnet werden. Die Abschreibungstabelle wird vom Bundesministerium der Finanzen erstellt.

Was ist der Unterschied zwischen Gastro-Leasing und Mietkauf?

Im Gegensatz zum Leasing ist die Laufzeit beim Mietkauf flexibel wählbar. Monatliche Raten werden so gewählt, dass der gesamte Kaufpreis während der Vertragslaufzeit zurückgezahlt wird. Die Mehrwertsteuer für den gesamten Betrag muss in der ersten Rate bezahlt werden. In der Bilanz gehört das Gerät dem Mierkäufer: Mit der Zahlung der ersten Rate geht das Gerät in das Anlagevermögen des Käufers über. Der Verkäufer bleibt jedoch bis zum Ende der Laufzeit zivilrechtlicher Eigentümer. Der Ratenkaufvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Dann muss jedoch der ausstehende Betrag beglichen werden.

 

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