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Mit unserer internen betrieblichen Altersversorgung gestalten wir die Zukunft unserer Mitarbeiter!

Das Versorgungswerk MetallRente wurde 2001 von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband „Gesamtmetall“ im Zuge der Rentenreformen gegründet. Ziel der MetallRente/Gesamtrente ist es, dem Trend der weitreichenden Absenkungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenzuwirken. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Sozialleistung und wird auch nach 20 Jahren der Einführung für Mitarbeiter nicht nur immer attraktiver, sondern wird auch weiterhin wichtiger, um Altersarmut aktiv entgegenzuwirken.

Denn die betriebliche Altersvorsorge stellt die zweite Säule der Alterssicherung dar. Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat die betriebliche Altersvorsoge eine nochmalige Stärkung erfahren. Durch das Gesetz wurde vor allem bezweckt, dass sich die betriebliche Altersvorsorge flächendeckend verbreitet und insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen wird. Die notwendige Stärkung der zweiten (und auch dritten) Säule basiert maßgeblich auf dem Umstand, dass es durch die Abkehr von dem Ziel eines lebensstandardsichernden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung hin zur „Stabilität der Beiträge“, zu einem langfristigen Absinken des Rentenniveaus gekommen ist. Zwar ist zwischen den möglichen Durchführungswegen, den Zusagearten und der Finanzierung zu differenzieren, Einigkeit besteht jedoch darüber, dass es sich bei der Betriebsrente um eine Gegenleistung und eine besondere Vergütungsform handelt, die Versorgungs- und Entgeltcharakter hat – auch, wenn es sich nicht um Entgelt im engeren Sinne handelt.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann insofern sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Weichen für die Zukunft und dessen Sicherung stellen.

Aktuell betreut die MetallRente circa. 800.000 Altersvorsorgesparer und ist damit zu einer ernstzunehmenden Referenz geworden.

Allerdings muss sich auch die MetallRente angesichts dynamischer Kapitalmärkte die Frage stellen lassen, ob sich betriebliche Altersvorsorge insgesamt und damit auch die MetallRente als solche sich überhaupt noch lohnt.

Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst zwischen „internen“ und „externen“ Faktoren unterschieden werden.

Als „internen“ Faktor wird das Betriebsrentenangebot der MetallRente mit ihren Leistungen bezeichnet und als „externe Faktoren“ gelten Zahlungen, die nicht durch interne Zahlungen des jeweiligen Unternehmens finanziert werden:

Subventioniertes Sparen mit der MetallRente

Das Sparen für eine betriebliche Zusatzrente wird vom Staat gefördert, indem auf die Sparbeträge nur begrenzt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die meisten Arbeitnehmer können sparen, indem sie einen Teil ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge investieren bzw. umlegen. Wie die betriebliche Altersvorsorge konkret gestaltet wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Denn für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann wiederrum auf verschiedene Ansätze bzw. Wege zurückgegriffen werden. Darüber hinaus individualisiert sich die betriebliche Altersvorsorge sowohl über die Wahl der jeweiligen Zusageart als auch über die konkrete Finanzierungsart.

Im Allgemeinen lässt sich aber folgendes festhalten: Der Arbeitgeber zieht den vereinbarten Teil des Entgelts meist direkt vom Bruttoentgelt ab und überweist es beispielsweise an die Pensionskasse/Pensionsfonds – je nachdem, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Nach § 3.63 EStG wird diese „Bruttolohnumwandlung“ auf zwei Arten finanziert: Beiträge bis zu 3.312 Euro pro Jahr (4 Prozent der Westbeitragsbemessungsgrenze 2020) können steuer- und beitragsfrei zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung gespart werden.

Ergänzend dazu können nochmals 3.312 Euro jedes Jahr steuerfrei, jedoch beitragspflichtig zur Sozialversicherung in einen Vorsorgevertrag eingezahlt werden (8% der Beitragsbemessungsgrenze West 2020). Das bedeutet schlussendlich folgendes: Wer im Monat bis zu 276,00 Euro für seine eigene Betriebsrente zurücklegt, zahlt auf diesen Betrag faktisch keine Steuern geschweige denn Sozialabgaben. Dies hat eine positive Auswirkung auf das jeweilige Nettogehalt. Denn trotz eines Sparbetrags von 274,00 Euro beträgt das tatsächliche Minus das Gehalt betreffend lediglich 134,00 Euro, während der doppelte Betrag in die Vorsorge fließt.

Des weiteren besteht auch die Möglichkeit, die Betriebsrente mit der Riester Förderung nach § 10a EStG aus dem eigenen Nettogehalt mit staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen. Allerdings nimmt lediglich ein Bruchteil der Versicherten diese Möglichkeit wahr, da sich wiederholende Anpassungszyklen im Zulagenverfahren dieses Verfahren als sehr aufwendig gestalten.

Gesetzliche Rente allein reicht oftmals nicht

Die Förderungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bestehen auch deshalb, weil sich schlichtweg erforderlich sind und sich betriebliche Altersvorsorge – wie bereits oben beschrieben – als zweite wesentliche Säule der Alterssicherung im geltenden Rentensystem etabliert hat. Denn im Regelfall wird die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen, um seinen zuvor „erarbeiteten“ Lebensstandard halten zu können – konkret, um nicht der Altersarmut gefährdet zu sein. Das spiegelt sich auch in aktuellen Trends wider, dass es immer mehr Menschen bewusst wird, dass es zusätzlicher Sparprogramme zwingend bedarf, um auch mit Eintritt ins Rentenalter ausreichen abgesichert zu sein. Welches nun der richtige Weg für den Einzelnen ist, hängt oftmals auch von individuellen Faktoren ab. Jedoch gibt es gezielte staatliche Förderungen/Zuschüsse lediglich für Sparmaßnahmen, die erst im Alter greifen, um bei gleichzeitiger Absenkung der gesetzlichen Rentenleistung Anreize zu schaffen, die „Lücken“ eigenständig schließen zu können. Hier ist es wichtig, dass die jeweils beabsichtigten Programme vollumfänglich geprüft werden, um herauszufinden, wie man die verfügbaren „Anreize“ optimal nutzen kann.

Zuschüsse vom Arbeitgeber für die Betriebsrente

Lediglich bei der Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) ist auch der Arbeitgeber verpflichtet Zuschüsse zu leisten; das heißt, nur hier gibt es noch zusätzlich Geld. Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in die Betriebsrente der Beschäftigten einzuzahlen.

Bei einer Bruttoentgeltumwandlung sparen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber an Sozialversicherungsbeiträgen. Durch die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Arbeitgeber jetzt zu einer Weitergabe dieser Ersparnis verpflichtet worden, was zu einer nochmaligen Stärkung der Arbeitnehmerstellung geführt hat.

LOHNT SICH DIE METALLRENTE?

Natürlich haben wir uns bei der INOGS auch diese Frage gestellt.

Bei der MetallRente werden die Betriebsrentenangebote über die drei Durchführungswege angeboten: Das sind die Metall-Direktversicherung, die Metall-Pensionskasse und der Metall-Pensionsfonds. Welcher „Weg“ im Betrieb angeboten wird, entscheidet jeweils der Arbeitgeber, wobei eine enge Abstimmung mit den Arbeitnehmern erfolgt.

Bei der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse können sich Teilnehmer der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE entscheiden, sofern der Arbeitgeber diese Wahloption nicht vertraglich begrenzt hat. Auf die einzelnen Varianten werden wir an dieser Stelle allerdings inhaltlich nicht weiter eingehen.

Trotzdem ist unsere Antwort klar: Ja, Metallrente lohnt sich…

Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 40.000 Euro brutto und einem ebenfalls durchschnittlichen Jahresbeitrag in eine Metall-Direktversicherung Betriebsrente von 1.200 Euro pro Jahr, sowie einem Vertragsbeginn im Alter von 35 Jahren beträgt der Vorteil gegenüber einer identischen privaten Rentenversicherung 50,47 Prozent, wobei die reine Produktrendite der Metallrente bei 3,8 Prozent liegt. Auch im Vergleich zu einem ETF kann sich dies bei null Risiko durchaus sehen lassen (vgl. Metallrente).

Ein jüngerer Sparer, der sich bereits mit 25 Jahren unter sonst gleichen Rahmenbedingungen für den Metall-Pensionsfonds entscheidet, erzielt sogar eine reine Metallrente-Rendite von 4,82 Prozent und einen Vorteil gegenüber einem identischen privat besparten Fonds von 39,45 Prozent.

Um künftig noch besser darüber informieren zu können, für wen sich welches unserer Angebote im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung lohnt, arbeiten wir derzeit an einer Kooperation mit dem IVFP, um gemeinsam das präziseste Rechentool unter Einbeziehung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu entwickeln (vgl. Metallrente).

 

Darstellung: Beispiel Entgeltumwandlung

 

Welche Altersvorsorge ist denn jetzt die richtige?

Letztendlich sind diese Fragen individuell zu beantworten und hängen von vielen Faktoren ab. Durch ihre Kombination von staatlicher Förderung, Zuschüssen des Arbeitgebers und gegebenenfalls zusätzlichen tarifvertraglichen Leistungen sowie Kostenkonditionen, die nur Kollektive durchsetzen können, ist die betriebliche Altersvorsorge selbst in Zeiten von Niedrig- bis Negativzinsen im Vergleich zu anderen Formen sehr effizient – und dabei trotzdem sicher.

Wer sich dazu entschließt, aus seinem Einkommen heraus zu sparen verzichtet auf staatliche Förderung wie z.B. auf Geld des Arbeitgebers und wird dadurch ggf. auch insgesamt nur geringere Beträge aufbringen können.

Auch bei hohen Renditen können diese Beitragsunterschiede schon kaum ausgeglichen werden. Wer allein spart, spart zudem zu den Konditionen des Fondsanbieters oder des Lebensversicherungsunternehmens, die diesem auch die eigenen Profite sichern – und profitiert nicht von der Verhandlungskraft eines Kollektivs.

Auch diese höheren Kosten schmälern im Vergleich die Performance. Und nicht zuletzt sind auch die Einkommen und Vermögen aus solchen privaten Rentenverträgen, Aktien- oder Fondsinvestments nicht steuerfrei zu haben. Derzeit beträgt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 25 %.

Quellenangabe 

Metallrente (2021):Warum ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?: https://www.metallrente.de/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge/arbeitgeber

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